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Aktuelles

„Tag der Anerkennung von Freiwilligen“ am 20. AprilSoVD fordert: Mehr Würdigung des Engagements durch Rentenpunkte

Hannover. Mehr als 3,3 Millionen Menschen in Niedersachsen engagieren sich ehrenamtlich und sind damit eine unverzichtbare Stütze der Gesellschaft. Anlässlich des „Tags der Anerkennung von Freiwilligen“ am 20. April fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen eine bessere Förderung des ehrenamtlichen Engagements – etwa indem langjährige freiwillige Arbeit mit Rentenpunkten honoriert wird.

Gerade in schwierigen Zeiten wie diesen ist ehrenamtliches Engagement unverzichtbar. Zahlreiche Menschen in Niedersachsen tun freiwillig Gutes und setzen sich für mehr Zusammenhalt in der Gesellschaft ein. Aus Sicht des SoVD wird diese Arbeit aber noch immer zu wenig gewürdigt und anerkannt. „Es gibt zwar Ehrenamtspauschalen und Vergünstigungen durch die sogenannte Ehrenamtskarte. Für uns ist das aber bei Weitem nicht genug“, sagt Bernhard Sackarendt, Verbandsratsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.
Niedersachsens größter Sozialverband mit seinen rund 8.000 Ehrenamtlichen fordert daher die Anerkennung des Einsatzes durch zusätzliche Rentenpunkte. „Dadurch helfen Aktive nicht nur anderen, sondern tun gleichzeitig etwas für ihre eigene Rente. Das wäre ein wichtiges Zeichen für all diejenigen, die eine große Stütze unserer Gesellschaft sind“, erläutert Sackarendt weiter.

Diese zusätzliche Würdigung sei vor allem deshalb unerlässlich, da ein Bericht der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission Ehrenamt (EKE) eines besonders deutlich macht: In Niedersachsen gibt es bisher keine sichtbaren strategischen Maßnahmen für eine bessere Unterstützung freiwillig Engagierter. „Das ist wirklich ein Armutszeugnis. Wenn wir wollen, dass Menschen sich auch weiterhin einbringen, muss endlich etwas passieren. Eine bessere Anerkennung durch Rentenpunkte wäre ein wichtiger erster Schritt“, so der Verbandsratsvorsitzende.

Inflationsausgleichsprämie auch für Rentner*innenSchluss mit Ungerechtigkeit: SoVD startet Unterschriftenaktion

Gifhorn. Der Großteil der Arbeitnehmer*innen und auch Pensionierte haben seit Oktober 2022 die sogenannte Inflationsausgleichsprämie erhalten – insgesamt jeweils bis zu 3.000 Euro. Rentner*innen erhalten diese Sonderzahlung nicht und gehen leer aus. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn nimmt diese Ungleichbehandlung nicht länger hin und startet eine Unterschriftenaktion. Darin fordert er, dass auch Rentner*innen eine entsprechende Unterstützung erhalten.

Um die Kosten für die gestiegene Inflation auszugleichen, haben bisher rund 75 Prozent aller Arbeitnehmer*innen eine Prämie erhalten. Zum Teil lag diese bei 3.000 Euro. Zu Beginn des Jahres hat der niedersächsische Landtag beschlossen, dass auch Pensionierte die Sonderzahlung gewährt wird. „Rentner*innen wurden bislang von der Politik von entsprechender Unterstützung ausgeschlossen. Dabei müssen auch sie hohe Kosten stemmen und haben oftmals viel kleinere Einkommen als Pensionierte“, kritisiert Heinz-Ulrich Kabrodt, Vorsitzender des SoVD-Kreisverbands in Gifhorn. Leider hätte sich trotz zahlreicher Gespräche mit Politiker*innen nichts geändert.

Deshalb startet Niedersachsens größter Sozialverband eine Unterschriftenaktion, in der er die Bundes- und Landesregierung auffordert, endlich eine Gleichbehandlung herzustellen, indem auch Rentner*innen einen steuer-, abgaben- und anrechnungsfreien Inflationsausgleich von bis zu 3.000 Euro erhalten. „Wir empfinden die derzeitige Situation als zutiefst ungerecht und unsozial. Das muss sich ändern“, fordert Kabrodt.

Ab sofort sammelt der SoVD bei seinen Aktionen Unterschriften, zum Beispiel beim „Tag der Senioren“ am 01.06.24 am SoVD-Stand in der Gifhorner Fußgängerzone. Aber auch digital kann jeder sich im Internet beteiligen. Die Unterschriftenlisten sowie Informationen zur Online-Unterzeichnung finden Interessierte unter www.sovd-nds.de/unterschriftenaktion.

Im Juni plant der SoVD dann eine Übergabe der Unterschriften an den niedersächsischen Ministerpräsidenten und weitere Landtagsabgeordnete. „Damit wollen wir den Unmut der Betroffenen direkt an die Verantwortlichen weitergeben“, erläutert der SoVD-Vorsitzende.

Land plant Änderungen in Bauordnung/Barrierefreiheit soll ausgehöhlt werdenSoVD: „Menschen mit Behinderung dürfen nicht Opfer einer verfehlten Wohnungspolitik werden“

Hannover. In Niedersachsen gibt es viel zu wenig bezahlbare Wohnungen. Deshalb will das Land jetzt verschiedene Bauvorschriften abschaffen – darunter auch Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen kritisiert das Vorhaben scharf. Aus seiner Sicht werden damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ignoriert.

Die Lage auf dem niedersächsischen Wohnungsmarkt ist dramatisch: Die Mieten steigen immer weiter, gleichzeitig sinkt die Zahl der Sozialwohnungen. Besonders schwierig ist die Situation für Menschen mit Behinderung. „Zu uns in die Beratung kommen sehr viele verzweifelte Betroffene. Sie finden einfach keine Wohnungen, die barrierefrei und gleichzeitig bezahlbar sind“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen.

Um den Wohnungsbau voranzutreiben und zu vereinfachen, will das Land Niedersachsen jetzt zahlreiche Vorschriften in der Bauordnung abschaffen. Den Plänen zufolge soll unter anderem der Einbau eines Fahrstuhls bei bestimmten Umbauten wegfallen. „Selbstverständlich begrüßen wir einen Bürokratieabbau. Dieser ist dringend notwendig. Er darf aber auf keinen Fall auf Kosten von Menschen mit Behinderung erfolgen“, warnt Swinke. Auf den ersten Blick seien Barrierefreiheit und bezahlbarer Wohnraum erst einmal Gegenpole und der Kostenfaktor schrecke viele Bauverantwortliche ab. „Es gibt aber Untersuchungen – zum Beispiel vom Deutschen Städte- und Gemeindebund – die zeigen, dass der Großteil der Kriterien für barrierefreies Bauen gar nicht mit höheren Kosten verbunden ist“, so der Vorstandsvorsitzende. Außerdem profitierten nicht nur Menschen mit Behinderung von entsprechenden Wohnungen, sondern auch Familien mit kleinen Kindern, Pflegebedürftige und ältere Menschen.

In der kommenden Woche berät der Landtag über die Änderungen in der Bauordnung. „Wenn der Landesregierung Menschen mit Behinderung wirklich wichtig sind, dann kippen sie die Vorschriften in diesem Bereich nicht. Wir werden nicht hinnehmen, dass Betroffene Opfer einer bislang verfehlten Wohnungspolitik werden“, betont der Vorstandsvorsitzende.

„Tag der älteren Generation“ am 3. AprilFrühzeitige Hausbesuche: Pflegebedürftige brauchen bessere Unterstützung

Gifhorn. Der Großteil der Pflegebedürftigen in Niedersachsen wird von Angehörigen zuhause gepflegt. Damit das auch bis ins hohe Alter möglich bleibt, ist eine gute Versorgung – unter anderem durch ambulante Pflegedienste – notwendig. Die Beratung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) zeigt jedoch: Immer mehr Betroffene haben Probleme, entsprechende Unterstützung zu finden. Deshalb fordert der Verband anlässlich des „Tags der älteren Generation“ schnelle Maßnahmen von der Politik.

Die meisten Menschen möchten, wenn sie pflegebedürftig sind, zuhause betreut werden. Damit das gelingt, brauchen sie und ihre Angehörigen Hilfe bei der pflegerischen Versorgung. Doch genau dort liegt das Problem. „Viele Betroffene kommen zu uns in die Beratung und sind völlig verzweifelt, weil sie keinen Pflegedienst finden. Gerade auf dem Land ist das problematisch“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Die Folge sei häufig eine Überforderung der pflegenden Angehörigen. „An diesem Punkt zeigen sich die Versäumnisse der Vergangenheit ganz deutlich. Pflegedienste haben zu wenig Personal, zum Teil müssen sogar bestehende Verträge mit den Pflegebedürftigen gekündigt werden“, erläutert Swinke weiter.

Der größte Sozialverband in Niedersachsen fordert deshalb von der Politik echte Reformen. „Dabei geht es natürlich um die Gewinnung von Fachkräften und eine bessere Bezahlung. Es muss aber auch Maßnahmen geben, die direkt bei den Betroffenen ansetzen“, betont der Vorstandsvorsitzende. Eine dieser Maßnahmen seien zum Beispiel präventive Hausbesuche. Mit solchen Besuchen könne frühzeitig erkannt werden, an welchen Punkten Unterstützung notwendig ist und wie diese organisiert werden kann. „Das ist einerseits für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wichtig, kann aber auch dazu führen, dass eine Pflegebedürftigkeit erst später oder auch gar nicht eintritt“, so Swinke.

SoVD informiert rund um Anspruchsvoraussetzungen und geltende Einkommensgrenzen Grundrentenzuschlag: Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Gifhorn. Seit das entsprechende Gesetz im Juli 2021 eingeführt wurde, profitieren circa 1,1 Millionen Rentner*innen von der Grundrente – einem individuellen Zuschlag auf die Rentenbezüge. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt werden müssen, welche Einkommensgrenzen gelten und in welcher Höhe die Leistung gezahlt wird, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Wer lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, kann Anspruch auf die Grundrente haben. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag, der individuell anhand der gesammelten Rentenpunkte berechnet wird und durchschnittlich bei 86 Euro im Monat liegt. „Von diesem Zuschlag profitieren durch Freibetragsregelungen auch Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger*innen, die dann eine höhere Leistung erhalten“, informiert Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn.

Für einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag müssen Rentner*innen für einen Teilzuschlag mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen, bei einem vollen Zuschlag 35 Jahre. „Zu den Grundrentenzeiten zählen neben Zeiten, in denen ein versicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde, zum Beispiel auch Zeiten aus der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen“, erklärt Scholz.  Als weitere Voraussetzung muss die Höhe des Einkommens während der Grundrentenzeiten zwischen 30 und 80 Prozent des Bundesdurchschnittsverdienstes gelegen haben. Auch aktuelle Einkünfte werden angerechnet, wie etwa der steuerfreie Teil der Rente oder Versorgungsbezüge. Welche Einkommensgrenzen gelten, ergibt sich aus den Rentenanpassungen des Vorjahres. Derzeit erhalten Alleinstehende den Grundrentenzuschlag, wenn ihr Einkommen maximal 1.375 Euro im Monat beträgt, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 2.055 Euro monatlich. Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden zu 60 Prozent angerechnet. „Ab einem Einkommen von 1.686 Euro beziehungsweise 2.424 Euro für Paare, findet eine Anrechnung in voller Höhe statt“, so Scholz.

Die Berater*innen des SoVD in Gifhorn unterstützen gerne bei der Beantragung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.

„Equal Pay Day“-Demo vor dem SozialministeriumGleicher Lohn für gleiche Arbeit: SoVD übergibt Forderungen an Politik

Hannover. Noch immer verdienen Frauen in Niedersachsen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – obwohl sie gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwar versprochen, diese Ungleichheit zu beenden, aus Sicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist aber viel zu wenig passiert. Am heutigen Aktionstag „Equal Pay Day“ hat der SoVD deshalb bei einer Demonstration vor dem Sozialministerium auf diese Ungleichheit hingewiesen und seine Forderungen deutlich gemacht.

„Jetzt die Bremse lösen!“ – so lautete das Motto der Kundgebung des SoVD zum „Equal Pay Day“. Er machte damit auf die Problematik aufmerksam, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern noch immer viel zu groß ist. „In den vergangenen 29 Jahren hat sich der Abstand nur um drei Prozentpunkte verringert. Wenn das so weitergeht, brauchen wir noch 174 Jahre bis zur Gleichberechtigung“, betonte Annette Krämer, SoVD-Verbandsratsmitglied für Frauen- und Familienpolitik, während der Aktion in Hannover. Der Sozialminister und seine Kolleg*innen müssten jetzt aus dem Dornröschenschlaf aufwachen und loslegen. „Die gleiche Bezahlung darf keine Zukunftsmusik sein. Bis zur Landtagswahl in drei Jahren erwarten wir klare Schritte“, so Krämer weiter.

Doch Niedersachsens größter Sozialverband kritisiert die aktuelle Situation nicht nur, sondern hat auch Lösungsvorschläge. „Neben gleichem Lohn muss es auch eine deutliche Entlastung von Alleinerziehenden geben“, fordert das Verbandsratsmitglied. Sie seien aufgrund ihrer Situation besonders auf eine gerechte Bezahlung angewiesen und benötigten zum Beispiel dringend eine verlässliche Kinderbetreuung.

Katja Taranczewski, Referatsleiterin im Sozialministerium, bedankte sich für den Einsatz des SoVD. „Wir als Landesregierung sehen uns bei diesem Thema als Mittlerin und werden in unserem Masterplan ‚Gute Arbeit‘ die Themen Sorgearbeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufnehmen“, betonte sie. Es sei jedoch bedauerlich, dass sich bei der gleichen Bezahlung bislang so wenig getan habe. „Deswegen ist es wichtig, dass Frauen laut bleiben und das Thema nicht aus den Augen verlieren“, so Taranczewski.

2024 erreicht Altersgruppe das frühestmögliche Renteneintrittsalter Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958

Gifhorn. Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“, weiß SoVD-Beraterin Christine Scholz aus dem Beratungszentrum Gifhorn. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt, er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.

Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten, haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt. „Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Scholz.

Die Berater*innen des SoVD in Gifhorn unterstützen gerne bei der Beantragung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.