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Besonders Kinder, Ältere und Alleinerziehende müssen in den Fokus rückenSoVD kritisiert: Politik tut bei Armutsbekämpfung zu wenig
Hannover. Die Quote der Menschen in Niedersachsen, die von Armut bedroht sind, ist auf 16,6 Prozent gestiegen. Besonders Junge, Ältere und Alleinerziehende sind betroffen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) kritisiert, dass die Politik es immer noch nicht geschafft hat, effiziente Maßnahmen gegen Armut zu entwickeln und dessen Vorbeugung kaum eine Rolle spielt.
Die aktuellen Zahlen des Landesamts für Statistik zeigen: Armut ist in Niedersachsen nach wie vor ein dringendes Thema. Jedes fünfte Kind unter 18 Jahren ist armutsgefährdet, bei den über 64-Jährigen sind es mehr als 18 Prozent. Der Wert liegt damit höher als noch ein Jahr zuvor. „Wie kann es sein, dass die Politik – sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene – es nicht schafft, diese Entwicklung zu stoppen? In einem reichen Land wie Deutschland darf das nicht sein“, kritisiert Dirk Kortylak, Vorstand des SoVD in Niedersachsen. Gerade jüngere und ältere Menschen sowie Alleinerziehende müssten viel stärker im Fokus stehen. „Angeblich hat die Politik konkrete Vorstellungen, wie Armut bekämpft werden kann. Sie tut allerdings nach wie vor viel zu wenig“, sagt Kortylak.
Aus Sicht des größten Sozialverbands in Niedersachsen müssten drei Punkte schnell angegangen werden: „Wir müssen für mehr Chancengleichheit in der Bildung sorgen und damit Kindern gute Startbedingungen ins Leben bieten.“ Außerdem müsse die niedersächsische Landesregierung endlich dem Niedriglohnsektor im Land den Kampf ansagen. „Das ist besonders wichtig, denn niedrige Gehälter bedeuten später niedrige Renten und somit Altersarmut“, so der SoVD-Vorstand und ergänzt: „Außerdem brauchen wir in Niedersachsen eine Kinderbetreuung, die speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden ausgerichtet ist, damit diejenigen, die arbeiten gehen möchten, dies auch tun können.“ Es könne nicht sein, dass über 40 Prozent der Alleinerziehenden in Niedersachsen von Armut bedroht sind.
Nur jeder vierte Supermarkt bietet spezielle Einkaufswagen anRegion Gifhorn/Wolfsburg/Braunschweig: Inklusion ist in Supermärkten Mangelware
GF/WOB/BS. Für Rollstuhlfahrer*innen gibt es spezielle Einkaufswagen, die beim Einkaufen mehr Einkaufsqualität und Normalität ermöglichen sollen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Braunschweig hatte die Zentralen der Supermarktketten der Region Gifhorn, Braunschweig und Wolfsburg angefragt, wie viele ihrer Läden solche Einkaufswagen haben – es gab leider kaum Rückantworten. Also hat der SoVD den Telefonhörer in die Hand genommen und 30 zufällig ausgewählte Supermärkte der Region angerufen. Das Ergebnis: Nur jedes vierte Geschäft verfügt über so einen Einkaufswagen.
Für die Betroffenen ist das jedoch ein großes Problem, denn konventionelle Einkaufswagen sind für Rollstuhlfahrer*Innen nicht geeignet. Dazu kommen mit Waren zugestellte Gänge, zu enge Kassenbereiche, in den Regalen weit oben platzierte Produkte, nicht durchdachte Platzierungen von Pfandautomaten bis hin zu der gesamten Problematik mit Behindertenparkplätzen.
Gelebte und praktisch realisierte Barrierefreiheit sieht anders aus, sagt der SoVD und fordert daher seit Jahren die Umsetzung des Aktionsplanes Inklusion. Dieser hat das Ziel, dass Menschen mit Beeinträchtgung gleichberechtigt und selbstbestimmt uneingeschränkten Zugang am gesellschaftlichen Leben haben. Dazu gehört auch die Chance zum barrierefreien Einkaufen in Supermärkten.
Landesregierung setzt SoVD-Forderung umPflegende Angehörige: SoVD begrüßt Entbürokratisierung

Hannover. Vereinfachung für pflegende Angehörige in Sicht: Die umfangreichen Voraussetzungen, damit Nachbarschaftshelfer*innen sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern dürfen, werden abgesenkt. Damit setzt die Landesregierung eine wichtige Forderung des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen um. Der Verband fordert seit langem, die Entlastung für diejenigen, die Angehörige zuhause pflegen, weniger bürokratisch zu gestalten und so für die Betroffenen für eine echte Hilfe zu sorgen.
Pflegebedürftige erhalten monatlich 131 Euro als sogenannten Entlastungsbetrag. Damit können sie zum Beispiel ehrenamtliche Helfer*innen bezahlen, die sie beim Putzen, Einkaufen oder anderen alltäglichen Arbeiten unterstützen. Das Ziel: Pflegende Angehörige sollen entlastet werden. Das Ganze ist bislang jedoch mit viel Bürokratie verbunden. „Es war uns schon immer schleierhaft, warum man als Helfer*in beim Einkaufen ein Führungszeugnis vorlegen und einen Pflegekurs mit 30 Stunden Umfang besuchen muss“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. „Es ist gut und richtig, dass das Führungszeugnis nicht mehr nötig ist und der Kurs nur noch acht Stunden umfasst. Denn diese hohen Hürden haben immer dazu geführt, dass es zu wenig helfende Hände und eine zu hohe Nachfrage gab. Viele Betroffene konnten den Entlastungsbetrag oft nicht ausgeben, weil sie niemanden gefunden haben“, betont Swinke. Er gehe davon aus, dass es durch die Änderung künftig mehr Menschen geben wird, die sich so unkompliziert für Bekannte oder Nachbar*innen einsetzen.
Seit drei Jahren fordert Niedersachsens größter Sozialverband die Entbürokratisierung des Entlastungsbetrags. „Wir begrüßen es sehr, dass unsere Forderung endlich umgesetzt wurde. Warum die Landesregierung dafür aber so lange gebraucht hat, ist uns ein Rätsel“, so der Vorstandsvorsitzende. Für ihn müsse die Unterstützung pflegender Angehöriger aber noch weiter gehen. „Aus unserem Beratungsalltag wissen wir, wie körperlich und emotional anstrengend Pflege ist. Deshalb brauchen wir bessere Angebote bei der Gesundheitsvorsorge vor Ort und der Prävention für diejenigen, die sich zuhause um ein Elternteil oder den*die Partner*in kümmern. Das muss die Landesregierung als nächstes angehen“, fordert der niedersächsische SoVD-Chef.
Steuererleichterung und Zuschuss für bessere Teilhabe am ArbeitslebenPauschbetrag und Kfz-Hilfe: Finanzielle Entlastung für Menschen mit Beeinträchtigung

Gifhorn. Durch eine Beeinträchtigung fallen für betroffene Menschen im Alltag zum Beispiel durch Medikamente, Physiotherapie oder den behindertengerechten Umbau eines Autos oft zusätzliche Kosten an. Finanziell entlasten können hier in Form einer Steuererleichterung beziehungsweise eines Zuschusses der Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn erklärt Wissenswertes zu den Unterstützungsleistungen.
Steuerliche Entlastung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Beeinträchtigung durch den Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe bei Beeinträchtigungsbedingt anfallenden Kosten entlastet werden. Ersterer ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Beeinträchtigung (GdB) gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Beeinträchtigung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten pro Jahr 384 Euro. Bei einem Grad der Beeinträchtigung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn. Für blinde Menschen liege der jährliche Pauschbetrag bei 7.400 Euro.
Sind Betroffene durch eine Beeinträchtigung oder Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen, können zum Beispiel der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt unter bestimmten Voraussetzungen den Autokauf sowie den Erwerb eines Führerscheins mit maximal 22.000 Euro bezuschussen. „In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt auch vom Nettoeinkommen ab. Wird eine Zusatzausstattung wie etwa eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert Scholz.
Weitere Infos gibt es zudem im SoVD-Podcast in der Folge „Freiheit auf vier Rädern: Der Weg zum Führerschein für Menschen mit Behinderung“. Nachfolgend der Link zum kostenlosen reinhören: www.sovd-nds.de/podcast.
Aktionsnachmittag von SoVD und Tierschutzverein „Gemeinsam Nachmittag“ gegen Vereinsamung
Gifhorn. Einen vergnüglichen Pfingstsonntag verbrachten die rund 40 Besucher*Innen auf dem Freigelände des Tierschutz-Vereins Pfötchenglück Gifhorn. Dieser hatte in Kooperation mit dem Gifhorner SoVD-Kreisverband zum „Gemeinsam Nachmittag“ geladen. Dabei konnten die Besucher im gemeinschaftlichen Umgang mit Tieren neue soziale Kontakte zu anderen Menschen knüpfen und so möglicher Vereinsamung entgegenwirken.
Michael Sparacio, 1. Vorsitzender vom Verein Pfötchenglück, hatte den Aktionsnachmittag bereits zum dritten Mal organisiert und freute sich über die steigende Besucherzahl. „Wir haben mittlerweile schon Stammgäste hier, die neben den Aktionstagen auch einfach mal so bei uns vorbeischauen. Davon profitieren unsere Pflegetiere als auch vereinsamte Menschen.“
Der SoVD ist ebenfalls begeistert. „Das ist gerade für sozial benachteiligte Menschen ein tolles Angebot. Unverkrampft und auch noch kostenlos können diese einen unbeschwerten Nachmittag erleben. Ein gelungenes Beispiel für gelebte Teilhabe, dass wir gerne weiter unterstützen“ sagt Berko Härtel, Pressereferent des Gifhorner Sozialverbands.
Dabei ist das Konzept relativ simpel. Beim spielerischen Umgang mit Tieren ergeben sich immer lustige Momente, die die Anwesenden ohne Zwang miteinander ins Gespräch bringen. So lassen sich völlig unbeschwert Kontakte zu allen Besuchern herstellen, die anschließend bei einem gemeinsamen Kaffee noch vertieft werden können.
Ausgrenzung von finanziell schwachen Menschen die FolgeSoVD beklagt weitere Kürzungen von Busverbindungen
Gifhorn. Erst vor kurzem hatte der Vorsitzende des Gifhorner Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Heinz-Ulrich Kabrodt sein Unverständnis und Ärger beim Thema unzulänglicher Einsatz der Flexo-Busverbindungen im Landkreis Gifhorn geäußert. Nun gehen die geplanten Kürzungen beim ÖPNV in die nächste Runde. Diesmal sind die Regio-Busse, die über die Kreisgrenzen hinausfahren, im Fokus der Streichungen von Busverbindungen. „Wenn das umgesetzt wird, sind die Bewohner*Innen, die auf den kreisübergreifenden Bus angewiesen sind, künftig ausgeschlossen und nahezu abgekoppelt. Termine, zum Beispiel beim Facharzt oder einer Berufsschule im anderen Landkreis, lassen sich dann nur noch mit hohem Zeitaufwand realisieren,“ schimpft Kabrodt.
Kabrodt weist auf die Tatsache hin, dass für den Landkreis Gifhorn eine kreisübergreifende Busverbindung Vorteile bringt. „Zum traditionellen Schützenfest, zum Altstadtfest oder anderen populären Veranstaltungen in unserer Region reisen auch Besucher aus anderen Landkreisen mit dem Bus an. Diese konsumieren und stärken damit den lokalen Einzelhandel. Zudem führt ein komfortables ÖPNV-Angebot erwiesenermaßen zu einer Reduzierung des Individualverkehrs, was Emissionen senkt und den Klimaschutz fördert. Ein beständiges, zuverlässiges und preiswertes Busangebot hilft, gerade im Hinblick auf die so vollmundig propagierte Mobilitätswende.“
Kabrodt fordert deshalb Investitionen in den Ausbau des Liniennetzes. „Wir investieren damit in eine Klima neutrale Zukunft und helfen zudem dabei, dass finanziell schwach ausgestattete Menschen wie Senioren, Menschen mit Beeinträchtigungen oder Schüler*innen, die sich ein Auto nicht leisten können, nicht ausgegrenzt werden.“