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Aktuelles

Leistung wird bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr gezahltPflegeunterstützungsgeld bei Pflege-Auszeit beantragen

Gifhorn. Wer kurzfristig neben seinem Job die Pflege für eine*n Angehörige*n organisieren muss, kann sich dafür von seinem*seiner Arbeitgeber*in unbezahlt freistellen lassen. Betroffene haben dann die Möglichkeit, als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld zu beantragen. Viele wissen jedoch gar nicht, dass sie Anspruch auf eine solche Leistung haben und wie sie sie erhalten. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) beantwortet dazu die wichtigsten Fragen und hilft auch bei der Antragstellung.

Die Situation kommt ganz unerwartet: Nach einem Krankenhausaufenthalt wird zum Beispiel der Vater pflegebedürftig und muss versorgt werden. In diesem Fall gibt es viel zu organisieren und die pflegerische Versorgung muss sichergestellt werden. Um die Situation für Berufstätige zu erleichtern, können sie sich vom Job freistellen lassen. „Für bis zu zehn Tage pro Kalenderjahr kann das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragt werden. Angehörige erhalten dann grundsätzlich 90 Prozent des ausfallenden Nettoarbeitsentgeltes als Lohnersatz“, weiß Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum Gifhorn. Diese Regelung gelte auch für Minijobber*innen und Auszubildende.

Ein Anspruch auf das Pflegeunterstützungsgeld besteht, wenn voraussichtlich ein Pflegegrad festgestellt werden wird oder dieser bereits zuerkannt wurde. Das Problem: Die wenigsten Betroffenen wissen, dass ihnen diese Leistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person zusteht. „Die Beantragung, bei der auch eine Bescheinigung des*der behandelnden Arztes*Ärztin nötig ist, überfordert viele, weil solche Situationen ohnehin schon sehr emotional sind und viel zu organisieren ist“, so Scholz weiter.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema sind die Berater*innen des SoVD in Gifhorn gerne Ansprechpartner*innen. Der Verband kann telefonisch unter 05371 3685 oder mit einer E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de kontaktiert werden.

SoVD rät, sich frühzeitig zu informierenOnline-Vortrag zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Gifhorn. Vorsorgen für den Ernstfall: Am 25. Juni 2026 informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn im kostenlosen Online-Vortrag zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17:30 Uhr per Zoom statt.

Wenn man plötzlich nicht mehr in der Lage ist, die eigenen Wünsche zu äußern, ist es wichtig, rechtzeitig vorgesorgt und diese festgehalten zu haben. Am 25. Juni 2026 bietet sich allen Interessierten die Möglichkeit, sich digital und kostenlos rund um „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ zu informieren und ihre Fragen zu stellen. Der Online-Vortag von Referent Alexander Witt findet von 16 bis 17:30 Uhr statt.

In einer Patientenverfügung werden Regelungen zur gewünschten medizinischen Versorgung für den Fall festgehalten, dass der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann. Ebenso ermöglicht eine Vorsorgevollmacht, dass Personen des Vertrauens im eigenen Sinne Angelegenheiten regeln und Entscheidungen treffen können, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren. 

Interessierte können sich bis zum 22. Juni 2026 unter weiterbildung@sovd-nds.de anmelden und erhalten spätestens am Tag der Veranstaltung einen Teilnahmelink an die angegebene E-Mailadresse. Weitere Informationen zu den digitalen Vorträgen stehen unter www.sovd-nds.de zur Verfügung.

Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro Ab Pflegegrad 1: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen

Gifhorn. Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erhalten und die häusliche Pflege erleichtern: Zu diesem Zweck bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds dienen. Schon ab Pflegegrad 1 können Betroffene bei einer Antragstellung bis zu 4.180 Euro bekommen. Was Betroffene sonst noch dazu wissen müssen, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Vorausgesetzt, kein anderer Leistungsträger ist vorrangig zuständig, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von der Pflegekasse bezuschusst– mit bis zu 4.180 Euro. Damit soll vor allem eine selbstständige Lebensführung gewährleistet oder erhalten, aber auch die häusliche Pflege erleichtert werden. „Wichtig ist dabei, dass es sich um die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder den Haushalt handelt, in den er aufgenommen wurde“, weiß SoVD-Beraterin Christine Scholz. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, zahlt die Pflegekasse für jede Person einen Zuschuss – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.720 Euro.

Unterstützt werden Maßnahmen wie zum Bespiel ein Treppenlift oder Aufzug, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Türverbreiterungen oder der Austausch einer Badewanne durch eine barrierefreie Dusche. Zuschüsse müssen grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der Pflegekasse beantragt werden.

Eine Orientierungshilfe zum Thema wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bietet auch der SoVD-Podcast „Kein Ponyhof“ in der Folge „Barrierefrei wohnen leicht gemacht: Tipps, Kosten und digitale Helfer“. Sie ist auf allen gängigen Plattformen oder unter https://t.ly/aRE0t verfügbar.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema sind die Berater*innen des SoVD in Gifhorn gerne Ansprechpartner*innen. Der Verband kann telefonisch unter 05371 3685 oder mit einer E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de kontaktiert werden.

Sektempfang für langjährige Kollegin Seit 35 Jahren beim SoVD Kreisverband Gifhorn

Gifhorn. Seit 35 Jahren arbeitet Kerstin Plettke-Schulze als Reinigungskraft beim Sozial Verband Deutschland (SoVD) in Gifhorn. Ein wahrlich guter Grund für Vorstand, Geschäftsstellenleitung und Team des SoVD Kreisverbandes anlässlich dieses Ereignisses zum Sektempfang in das Sozialberatungszentrum in der Michael-Clare einzuladen.

„Wir bedanken uns für Ihre engagierte Mitarbeit, Ihre außergewöhnliche Zuverlässigkeit und Ihre langjährige Treue für den SoVD“, sagte der 1.Vorsitzende Heinz-Ullrich Kabrodt in seiner Dankesrede.

Kabrodt betonte in seiner Ansprache, dass es heutzutage ja nicht mehr so häufig vorkommt, das Mitarbeiter einem Unternehmen so lange verbunden bleiben. Das ist ein sichtbares Indiz dafür, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein faires und partnerschaftliches Miteinander pflegen.   

Christine Scholz, Leiterin des Sozialberatungszentrums, fügte an, dass die Besucher und Kollegen beim SoVD immer top gepflegte Räumlichkeiten vorfinden. „Ich hoffe, liebe Frau Plettke-Schulze, dass Sie uns als Mitarbeiterin und Kollegin noch lange erhalten bleiben“, so Scholz, „wir schätzen Sie sehr. Sie sorgen dafür, dass sich alle in unseren Büros wohl fühlen“.   

Frau Plettke-Schulze freute sich sehr über die anerkennenden Worte. „Schön ist, dass meine Arbeit geschätzt wird“, so Plettke-Schulze und ergänzte, „wenn die Gesundheit mitspielt, mache ich gerne noch ein paar Jahre weiter.“

Berechtigte erhalten durchschnittlich 300 Euro monatlichWohngeld: Entlastung für Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen

Gifhorn. Wegen der massiv gestiegenen Mieten wissen viele Rentner*innen und Familien mit wenig Einkommen nicht, wie sie ihre Wohnkosten noch stemmen sollen. Entlastet werden können sie unter bestimmten Voraussetzungen durch Wohngeld. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn informiert zu der Leistung.

Etwa zwei Millionen Haushalte in Deutschland haben theoretisch Anspruch auf Wohngeld. Oft wissen Rentner*innen und Familien mit kleinem Einkommen aber gar nicht, dass ihnen diese Leistung zusteht. „Ob Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben, richtet sich individuell unter anderem nach der Mietstufe, der Personenanzahl im Haushalt, dem Haushaltseinkommen und gegebenenfalls zustehenden Freibeträgen“, informiert Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn. Als weitere wichtige Bedingung dürfen außerdem keine Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe bezogen werden. Darüber hinaus gut zu wissen für Eigentümer*innen: Auch wer im eigenen Haus oder einer Eigentumswohnung lebt, kann berechtigt sein, Wohngeld zu bekommen – in diesem Fall den sogenannten Lastenzuschuss. 

Beim Wohngeld handelt es sich nicht um einen Betrag in festgelegter Höhe. Vielmehr wird es ganz individuell berechnet. Im Durchschnitt liegt die Leistung allerdings bei 300 Euro im Monat. „Das Wohngeld wurde in diesem Jahr nicht erhöht. Eine erneute Anpassung wird zum 1. Januar 2027 erfolgen“, weiß Scholz.

Bei weiteren Fragen rund um das Thema sind die Berater*innen des SoVD in Gifhorn gerne Ansprechpartner*innen. Der Verband kann telefonisch unter 05371 3685 oder mit einer E-Mail an info.gifhorn@sovd-nds.de kontaktiert werden.