Direkt zu den Inhalten springen

Aktuelles

SoVD informiert rund um Krankengend, Arbeitslosengeld und Co.Online-Vortrag: „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“

Gifhorn. In der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) geht es am 25. April 2024 um das Thema „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“. Referent Kai Bursie informiert Interessierte von 16 bis 17.30 Uhr per Zoom. Die Anmeldung zu der Online-Veranstaltung ist bis zum 22. April möglich.

Durch Krankheit oder Unfall: Jede*r kann ganz plötzlich von Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsminderung betroffen sein. Deshalb informiert Kai Bursie am 25. April 2024 in seinem digitalen Vortrag kostenlos rund um das Thema „Arbeitsunfähig, erwerbsgemindert – was nun?“ und beantwortet wichtige Fragen wie „Kann man durch Krankheit arm werden?“.

Außerdem erfahren Teilnehmende unter anderem, wie es um die soziale Absicherung steht, wenn man den Beruf nicht mehr ausüben kann sowie welche Fallstricke und Lücken Krankengeld, Arbeitslosengeld und Co. mit sich bringen. Auch wie sich diese umgehen lassen, spricht der Referent an.

Sowohl Mitglieder als auch Interessierte können sich bis zum 22. April für den Online-Vortrag anmelden, indem sie eine E-Mail an weiterbildung(at)sovd-nds.de senden. Einen Teilnahmelink erhalten sie spätestens am Tag der Veranstaltung ebenfalls per E-Mail. Weitere Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de abrufbar.

SoVD informiert rund um Anspruchsvoraussetzungen und geltende Einkommensgrenzen Grundrentenzuschlag: Wer hat Anspruch auf die Leistungen?

Gifhorn. Seit das entsprechende Gesetz im Juli 2021 eingeführt wurde, profitieren circa 1,1 Millionen Rentner*innen von der Grundrente – einem individuellen Zuschlag auf die Rentenbezüge. Welche Voraussetzungen für einen Anspruch erfüllt werden müssen, welche Einkommensgrenzen gelten und in welcher Höhe die Leistung gezahlt wird, weiß der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Wer lange gearbeitet, aber unterdurchschnittlich verdient oder nur in Teilzeit gearbeitet hat, kann Anspruch auf die Grundrente haben. Dabei handelt es sich um einen Zuschlag, der individuell anhand der gesammelten Rentenpunkte berechnet wird und durchschnittlich bei 86 Euro im Monat liegt. „Von diesem Zuschlag profitieren durch Freibetragsregelungen auch Grundsicherungs- und Wohngeldempfänger*innen, die dann eine höhere Leistung erhalten“, informiert Christine Scholz aus dem SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn.

Für einen Anspruch auf den Grundrentenzuschlag müssen Rentner*innen für einen Teilzuschlag mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten erfüllen, bei einem vollen Zuschlag 35 Jahre. „Zu den Grundrentenzeiten zählen neben Zeiten, in denen ein versicherungspflichtiger Job ausgeübt wurde, zum Beispiel auch Zeiten aus der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen“, erklärt Scholz.  Als weitere Voraussetzung muss die Höhe des Einkommens während der Grundrentenzeiten zwischen 30 und 80 Prozent des Bundesdurchschnittsverdienstes gelegen haben. Auch aktuelle Einkünfte werden angerechnet, wie etwa der steuerfreie Teil der Rente oder Versorgungsbezüge. Welche Einkommensgrenzen gelten, ergibt sich aus den Rentenanpassungen des Vorjahres. Derzeit erhalten Alleinstehende den Grundrentenzuschlag, wenn ihr Einkommen maximal 1.375 Euro im Monat beträgt, bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften sind es 2.055 Euro monatlich. Beträge, die diese Grenze überschreiten, werden zu 60 Prozent angerechnet. „Ab einem Einkommen von 1.686 Euro beziehungsweise 2.424 Euro für Paare, findet eine Anrechnung in voller Höhe statt“, so Scholz.

Die Berater*innen des SoVD in Gifhorn unterstützen gerne bei der Beantragung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.

SoVD informiert digital und kostenlos per ZoomOnline-Vortrag: Kündigung und Behinderung – was ist zu beachten?

Gifhorn. Im Rahmen der digitalen Vortragsreihe des Sozialverbands Deutschland (SoVD) informiert Referent Frank Rethmeier Interessierte am 9. April 2024 rund um das Thema „Kündigung und Behinderung: Was ist zu beachten?“.

Kann ich mit einer anerkannten Behinderung gekündigt werden? Dieser und weiteren Fragen widmet sich Referent Frank Rethmeier in seinem digitalen SoVD-Vortrag „Kündigung und Behinderung: Was ist zu beachten?“ am 9. April 2024 von 16 bis 17.30 Uhr. Die Online-Veranstaltung ist kostenlos und findet per Zoom statt.

Die Teilnahme am Vortrag steht allen Interessierten offen. Sie können sich bis zum 5. April unter weiterbildung(at)sovd-nds.de anmelden. Ein Zoom-Zugangslink wird spätestens am Tag des Vortrags an alle angemeldeten Personen verschickt. Mehr Informationen zur digitalen SoVD-Vortragsreihe sowie weiteren geplanten Themen stehen unter www.sovd-nds.de zur Verfügung.

„Equal Pay Day“-Demo vor dem SozialministeriumGleicher Lohn für gleiche Arbeit: SoVD übergibt Forderungen an Politik

Hannover. Noch immer verdienen Frauen in Niedersachsen im Durchschnitt 18 Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen – obwohl sie gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Die Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwar versprochen, diese Ungleichheit zu beenden, aus Sicht des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist aber viel zu wenig passiert. Am heutigen Aktionstag „Equal Pay Day“ hat der SoVD deshalb bei einer Demonstration vor dem Sozialministerium auf diese Ungleichheit hingewiesen und seine Forderungen deutlich gemacht.

„Jetzt die Bremse lösen!“ – so lautete das Motto der Kundgebung des SoVD zum „Equal Pay Day“. Er machte damit auf die Problematik aufmerksam, dass die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern noch immer viel zu groß ist. „In den vergangenen 29 Jahren hat sich der Abstand nur um drei Prozentpunkte verringert. Wenn das so weitergeht, brauchen wir noch 174 Jahre bis zur Gleichberechtigung“, betonte Annette Krämer, SoVD-Verbandsratsmitglied für Frauen- und Familienpolitik, während der Aktion in Hannover. Der Sozialminister und seine Kolleg*innen müssten jetzt aus dem Dornröschenschlaf aufwachen und loslegen. „Die gleiche Bezahlung darf keine Zukunftsmusik sein. Bis zur Landtagswahl in drei Jahren erwarten wir klare Schritte“, so Krämer weiter.

Doch Niedersachsens größter Sozialverband kritisiert die aktuelle Situation nicht nur, sondern hat auch Lösungsvorschläge. „Neben gleichem Lohn muss es auch eine deutliche Entlastung von Alleinerziehenden geben“, fordert das Verbandsratsmitglied. Sie seien aufgrund ihrer Situation besonders auf eine gerechte Bezahlung angewiesen und benötigten zum Beispiel dringend eine verlässliche Kinderbetreuung.

Katja Taranczewski, Referatsleiterin im Sozialministerium, bedankte sich für den Einsatz des SoVD. „Wir als Landesregierung sehen uns bei diesem Thema als Mittlerin und werden in unserem Masterplan ‚Gute Arbeit‘ die Themen Sorgearbeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf aufnehmen“, betonte sie. Es sei jedoch bedauerlich, dass sich bei der gleichen Bezahlung bislang so wenig getan habe. „Deswegen ist es wichtig, dass Frauen laut bleiben und das Thema nicht aus den Augen verlieren“, so Taranczewski.

2024 erreicht Altersgruppe das frühestmögliche Renteneintrittsalter Dieses Jahr: Regelaltersrente für den Jahrgang 1958

Gifhorn. Wer 1958 geboren wurde, kann ab diesem Jahr ohne Abschläge die Regelaltersrente beziehen. Denn 2024 erreicht der Jahrgang das dafür notwendige frühestmögliche Renteneintrittsalter. Die Voraussetzung: Betroffene waren mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert. In bestimmten Fällen ist es aber möglich, vor dem Erreichen des Regelalters – gegebenenfalls mit Abschlag – in Rente zu gehen, etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder bei einer Schwerbehinderung. Was es zu beachten gibt, erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Wann man ohne Abzüge in Regelaltersrente gehen kann, ist vom Geburtsjahr abhängig und wird schrittweise angehoben. „Für den Jahrgang 1958 liegt das reguläre Eintrittsalter bei 66 Jahren“, weiß SoVD-Beraterin Christine Scholz aus dem Beratungszentrum Gifhorn. Wer in diesem Jahr geboren wurde, kann also nun die Regelaltersrente beantragen – vorausgesetzt, er*sie war mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert.

Diejenigen, die nicht bis zu ihrem regulären Renteneintrittsalter arbeiten können oder möchten, haben gegebenenfalls die Möglichkeit, bereits früher die Rente zu beziehen – etwa, wenn 45 beziehungsweise 35 Versicherungsjahre erfüllt werden oder eine Schwerbehinderung vorliegt. „Hier gelten jeweils ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Außerdem muss in bestimmten Fällen mit Abzügen gerechnet werden. Deshalb empfehlen wir Betroffenen, die durch diese komplexe Thematik verunsichert sind, sich in einem persönlichen Gespräch individuell beraten zu lassen. Wir helfen gerne weiter“, so Scholz.

Die Berater*innen des SoVD in Gifhorn unterstützen gerne bei der Beantragung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.

Geschiedener Ehemann verweigert Vorlage aktueller UnterhaltsbescheinigungWohngeldstelle Wolfenbüttel stellt einfach Wohngeldzahlung für Ex-Frau ein

Region. Birgit Ritz (59) aus Schöppenstedt ist verzweifelt. Schon seit längerem muss sie aufgrund chronischer Erkrankung mit einer monatlichen Erwerbsminderungsrente von rund 750 Euro auskommen, was schon schwierig genug ist. Bis September 23 hat sie deshalb auch berechtigterweise Wohngeld erhalten. Doch damit ist seit ihrer offiziellen Scheidung im Oktober 23 Schluss. Seitdem erhält sie keine Wohngeldunterstützung vom Landkreis mehr. Begründet wird das Aussetzen der Zahlungen damit, dass eine Unterhaltsbescheinigung vom Ex-Mann fehlt. Doch der weigert sich seit Monaten diese vorzulegen.

Für ihren Verlängerungsantrag musste Birgit Ritz eine neue Unterhaltsbescheinigung ihres geschiedenen Mannes beibringen, was dieser jedoch mit allen Mitteln verzögert. Auch eine Erklärung, dass ihr Ex-Mann nicht unterhaltsfähig ist, legt er – wahrscheinlich aus Niedertracht – nicht vor. Diese Verweigerung hat katastrophale Auswirkungen für Birgit Ritz. Die Wohngeldstelle Wolfenbüttel hat ihr nämlich eiskalt mitgeteilt, dass es solange kein Wohngeld geben wird, bis sie diese Bescheinigung vorlegt.

„Wie soll ich jetzt über die Runden kommen?“ fragt sie verzweifelt, denn mittlerweile fehlt auch das Geld für Medikamente, „natürlich habe ich die Herausgabe bei meinem Ex-Mann familienrechtlich eingeklagt. Aber das dauert, und ich habe keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um diese Zeit zu überbrücken.“

Für Christine Scholz, Juristin beim Sozialverband Deutschland (SoVD) Kreisverband Gifhorn, die Birgit Ritz sozialrechtlich vertritt, ist dieses empathielose Vorgehen der Behörde ein Skandal. „Der Wohngeldstelle kennt die aktuellen Vermögensverhältnisse von Frau Ritz, der Behörde muss doch klar sein, dass die Streichung von Wohngeld Frau Ritz ins Mark trifft. Normalerweise gibt es in solchen Fällen einen vorläufigen Bescheid über die Gewährung von Wohngeld, bis dann die Unterhaltsgeschichte entschieden ist. Zu viel gezahltes Wohngeld könnte ja dann ggfls. noch zurückgefordert werden. Die Wohngeldstelle in Gifhorn z.B. macht das so, damit Betroffene nicht auch noch ihre Wohnung verlieren.“

Scholz wundert sich, denn was in Gifhorn und anderswo geht, muss doch auch in Wolfenbüttel möglich sein. „Es darf nicht sein, dass Geschiedene Leidtragende sind, wenn der Ex-Partner sich einfach weigert und rechtmäßig vorzulegende Dokumente nicht zur Verfügung stellt. Aufgabe der Sozialbehörden ist es, Menschen in Not aktuell und schnell zu helfen und nicht, sie allein im Regen stehen zu lassen. Wir vom SoVD werden weiterhin Druck machen.“

Und dass es sich lohnt, mithilfe des SoVD seine Rechte einzufordern, zeigt dieses Beispiel mehr als deutlich. Nur wenige Tage, nachdem der SoVD aktiv geworden war, hatte Frau Ritz den positiven Bescheid über Wohngeld in ihrem Briefkasten.

„Welttag der sozialen Gerechtigkeit“ am 20. FebruarSoVD fordert: Politik muss Ungleichheit und Demokratiefeinden den Kampf ansagen

Hannover. Armut bei Kindern und Senior*innen, ungleiche Bildungschancen und eine immer größer werdende Schere zwischen Arm und Reich: Niedersachsen ist von einer sozial gerechten Gesellschaft noch weit entfernt. Deshalb fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen anlässlich des „Welttags der sozialen Gerechtigkeit“ am 20. Februar die Landesregierung auf, für mehr Chancen- und Verteilungsgerechtigkeit zu sorgen und so auch dem Einfluss von rechtspopulistischen Parteien entgegenzuwirken.

Die aktuelle Situation zeigt es ganz deutlich: Steigt in einer Gesellschaft die soziale und wirtschaftliche Ungleichheit, gewinnen rechtspopulistische Kräfte an Einfluss. „Bei uns in Niedersachsen gibt es immer mehr Menschen, die finanzielle Probleme und Angst vor einem sozialen Abstieg haben. Hinzu kommt das fehlende Vertrauen in die Politik. Das führt häufig dazu, dass extremistische Parteien gewählt werden“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Um das zu verhindern, bedürfe es einer gerechteren Sozialpolitik.

„Der Sozialstaat muss seine Verantwortung ernstnehmen und dafür sorgen, dass alle gleiche Chancen in den Bereichen Bildung, Jobs, Gesundheit und Integration haben“, betont Swinke. Es sei nicht hinnehmbar, dass besonders junge und alte Menschen arm seien und Niedersachsen nach wie vor ein Niedriglohnland sei. „Jetzt gilt es, an den entsprechenden Stellschrauben zu drehen. Die öffentliche Gesundheits- und Daseinsvorsorge muss dringend verbessert, Kitas und Schulen müssen besser ausgestattet werden. Auf Bundesebene muss endlich die Vermögenssteuer kommen, damit die Einkommensunterschiede nicht noch größer werden“, fordert der Vorstandsvorsitzende.

Dies sei insbesondere im Hinblick auf das Erstarken von rechten Parteien unerlässlich. „Die Basis einer demokratischen Gesellschaft ist die soziale Gerechtigkeit. Wenn wir zerstörerischen Kräften entgegenwirken wollen, muss jetzt gehandelt werden“, so Swinke.

Erst nach Einschalten des SoVD erfolgt zeitnahe Bearbeitung Verschleppt das Sozialamt vorsätzlich Antragsbearbeitung auf Übernahme ungedeckter Heimkosten?

Gifhorn. Wie viele Senior*Innen musste auch Christa Köhler (87) aus Gifhorn infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen im letzten Jahr in ein Pflegeheim nach Meinersen umziehen. Da Rente und Ersparnisse für die Kosten nicht ausreichen, hat ihre Schwiegertochter Angela Kotschka im Mai 2023 einen Antrag auf Übernahme der ungedeckten Heimkosten im Rahmen der Sozialhilfe beim Landkreis Gifhorn gestellt. Mittlerweile sind fast 9 Monate vergangen, ein Bescheid ist jedoch immer noch nicht ergangen.

Die ungewöhnlich lange Bearbeitungszeit begründet sich mit dem Verhalten der Behörde, ständig neue Angaben und Unterlagen nachzufordern, obwohl diese nachweislich bereits abgegeben wurden. Dazu kommen Auskunftsersuchen, deren Relevanz sich kaum noch erschließt. Will das Sozialamt hier Aktivität vortäuschen, um einer Untätigkeitsklage vorzubeugen?

„Meine Schwiegermutter ist im letzten Jahr an Demenz erkrankt und erkennt manchmal nahestehende Verwandte nicht mehr. Trotzdem möchte die Sachbearbeiterin zum Beispiel wissen, warum sie kurz vor Weihnachten 2019 (!) – also vor vier Jahren, als sie noch topfit war - einen mittleren 3-stelligen Geldbetrag von ihrem Konto abgehoben hat,“ berichtet ihre Schwiegertochter Angela Kotschka sichtlich frustriert. „Meine Schwiegermutter kann sich aufgrund ihrer Erkrankung nicht mehr erinnern, wahrscheinlich hat sie Weihnachtsgeschenke für ihre 12 Enkel gekauft. Müssen die Kinder diese jetzt zurückgeben?“

Für Christine Scholz vom SoVD Kreisverband Gifhorn, die die Familie sozialrechtlich berät, ist dieses Vorgehen nichts Neues. „Durch fragwürdige Auskunftsersuchen für Dinge, die schon Jahre zurückliegen oder erneutes Abfordern von bereits vorgelegten Unterlagen wird eine aktive Antragsbearbeitung durch das Sozialamt simuliert. So lässt sich die 6-monatige Frist der Nichtbearbeitung für eine Untätigkeitsklage aushebeln,“ vermutet die erfahrene Sozialberaterin. „Wir hatten in den letzten Jahren leider häufiger Fälle, bei denen die Sozialkassen durch fadenscheinige Anforderungen anscheinend auf Zeit spielen wollen.“ Erschwerend kommt dazu, dass ein zeitnaher persönlicher Gesprächstermin zur Klärung von der zuständigen Sachbearbeiterin abgelehnt wurde. Leidtragende dieses unsozialen Verhaltens der Behörde ist Christa Köhler. Angela Kotschka berichtet, ihre Schwiegermutter ist sehr verzweifelt. „Sie versteht nicht, dass ihre Rente nicht ausreicht und ihr deshalb schon das Taschengeld gestrichen wurde.“

Christine Scholz vom SoVD ist empört. „Wahrscheinlich ist der wahre Grund für die Verschleppungstaktik ein eklatanter Personalmangel beim Sozialamt, den der Landkreis nicht in den Griff kriegt. Erneut sind die Alten und Schwachen die Leidtragenden. Wir werden weiter Druck machen, denn so darf unser Sozialstart nicht mit unseren Senior*Innen umgehen!“

Und das hat sich gelohnt. Kurz nach Einschalten des SoVD hat Frau Kotschka nach neun Monaten Ungewissheit um die Finanzierbarkeit des Pflegeheimplatzes für ihre Schwiegermutter den dringend benötigen Bewilligungsbescheid vom Sozialamt Gifhorn erhalten.

Engagement für eine sozial gerechtere Gesellschaft und mehr SolidaritätSoVD startet neue Kampagne „Für mehr Miteinander“

Hannover. Politikverdrossenheit, ein Zuwachs an extremen Ideologien und eine sich immer weiter öffnende Schere zwischen Arm und Reich – das sind nur einige Alarmsignale, die ein zunehmendes Auseinanderdriften der Gesellschaft deutlich machen. Diese Entwicklungen betrachtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen mit großer Sorge. Deshalb startet er seine neue Kampagne „Für mehr Miteinander“, mit der er sich für eine sozial gerechtere Gesellschaft und einen stärkeren Zusammenhalt einsetzt.

„Für mehr Miteinander“ – so lautet das Motto der neuen SoVD-Kampagne, die Niedersachsens größter Sozialverband am 1. Februar startet. „Durch die derzeitigen gesellschaftlichen Entwicklungen fühlen sich immer mehr Menschen mit ihren Bedürfnissen nicht wahrgenommen und alleingelassen. Das zeigt sich bei uns im Beratungsalltag und auch bei unserer ehrenamtlichen Arbeit sehr deutlich. Für uns ist klar: Dagegen müssen wir etwas tun“, erläutert Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen, den Hintergrund der Kampagne. Seit über 100 Jahren engagiere sich der Verband für mehr soziale Gerechtigkeit und eine solidarische Gesellschaft. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Menschen wieder mitgenommen fühlen und dass das gesellschaftliche Miteinander gefördert wird. Da dies seit jeher die zentrale Aufgabe des SoVD ist, werden wir uns mit unserer Kampagne genau dafür starkmachen“, so Swinke weiter.

Dabei geht es neben der kompetenten Beratung rund um die Themen Rente, Pflege, Behinderung, Gesundheit, Bürgergeld und Patientenverfügung auch um das soziale Engagement der fast 8.000 ehrenamtlich Aktiven im SoVD. „Diese Menschen sind das Fundament unserer Arbeit, machen unsere politischen Anliegen vor Ort greifbar und geben unseren Mitgliedern eine Stimme“, betont der Vorstandsvorsitzende. Bei der neuen Kampagne wird eine gerechtere Sozialpolitik im Mittelpunkt stehen. „Hier gibt es noch einiges zu tun – zum Beispiel bei den Themen Pflege, Armut, Demokratieförderung und Klimapolitik. Deshalb wird es auch in ganz Niedersachsen entsprechende Aktionen geben, um Politiker*innen wachzurütteln“, sagt der niedersächsische SoVD-Chef. Denn er ist davon überzeugt: „Eine sozial gerechte Politik ist die Grundvoraussetzung für ein gutes gesellschaftliches Miteinander. Hier muss mehr getan werden.“

Mehr Infos zur SoVD-Kampagne gibt es unter www.fuer-mehr-miteinander.de.

Steuererleichterung liegt je nach Beeinträchtigungsgrad zwischen 384 Euro und 2.840 EuroBehinderten-Pauschbetrag: Steuerliche Entlastung für Menschen mit Beeinträchtigung

Gifhorn. Ob Physiotherapie, Medikamente oder Betreuung: Für Menschen mit Beeinträchtigung fallen im Alltag regelmäßig Kosten an. Durch den sogenannten Behinderten-Pauschbetrag können sie deshalb steuerlich entlastet werden. Wie hoch der Betrag für Betroffene genau ausfällt, hängt dabei vom zuerkannten Grad der Beeinträchtigung (GdB) ab. Alles Wichtige dazu erklärt der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn.

Um durch eine Beeinträchtigung anfallende zusätzliche Kosten abzufedern, können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis durch den Behinderten-Pauschbetrag steuerlich entlastet werden. Es handelt sich dabei um einen jährlichen Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem GdB gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Beeinträchtigung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten 384 Euro. Bei einem Grad der Beeinträchtigung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Christine Scholz, SoVD-Beraterin in Gifhorn. Für blinde Menschen liege der Pauschbetrag bei 7.400 Euro. 

Da im Alter oft zunehmend körperliche Einschränkungen auftreten, rät der SoVD besonders auch Rentner*innen, die Beantragung eines GdB in Erwägung zu ziehen, um unter anderem von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können. „Außerdem empfehlen wir denjenigen, die bereits einen Grad der Beeinträchtigung zuerkannt bekommen haben, prüfen zu lassen, ob eine Höherstufung in Frage kommt. Wird eine Beeinträchtigung oder eine entsprechende Erhöhung im Laufe des Jahres festgestellt, bekommen Betroffene den vollen Pauschbetrag für den neuen Grad der Beeinträchtigung gezahlt“, fügt Scholz hinzu.

Die Berater*innen des SoVD in Gifhorn unterstützen gerne bei der Beantragung und stehen für weitere Fragen rund um das Thema zur Verfügung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.

SoVD in Niedersachsen fordert Übernahme der InvestitionskostenHohe Pflegeheimkosten: „Betroffene nicht weiter im Regen stehen lassen“

Hannover. In Niedersachsen werden Plätze in Pflegeheimen immer teurer – obwohl sich die Zuschüsse erhöht haben. Seit dem 1. Januar müssen Betroffene laut VDEK-Erhebung monatlich 80 Euro mehr zahlen als noch ein Jahr zuvor. Für den Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen ist das ein unhaltbarer Zustand. Denn: Immer mehr Pflegebedürftige müssen Sozialhilfe beantragen, weil sie die Kosten alleine nicht mehr stemmen können. Der SoVD fordert deshalb die Landesregierung auf, ihre Blockadehaltung zu beenden und die Investitionskosten für Pflegeheimplätze zu übernehmen. Immer mehr Menschen in Niedersachsen kommen verzweifelt zum SoVD, weil sie die Kosten für einen Pflegeheimplatz nicht mehr zahlen können.

„Die Betroffenen wissen meistens nicht mehr weiter. Obwohl viele eine durchschnittliche Rente bekommen, stehen sie finanziell mit dem Rücken zur Wand. Da bleibt dann nur der Gang zum Sozialamt. Das ist wirklich beschämend“, sagt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Zwar gebe es neuerdings höhere Zuschüsse für die Pflegeheimkosten, diese laufen jedoch offensichtlich ins Leere. „Dass trotz höherer Zuschüsse durch die Pflegeversicherung die Kosten um 80 Euro im Monat gestiegen sind, zeigt deutlich, dass das Ganze zwar gut gemeint, aber bei Weitem nicht ausreichend ist“, so Swinke. Hier müsse dringend nachgebessert werden. „Vor allem muss die niedersächsische Landesregierung endlich eingreifen. Seit Langem fordern wir, dass die Investitionskosten wieder übernommen werden. Sie machen immerhin 20 Prozent des Eigenanteils aus, den Betroffene zahlen müssen“, betont der Vorstandsvorsitzende.

Allerdings blockiere die Politik diese Kostenübernahme. „Dabei wäre das eine schnelle und unkomplizierte Entlastung. Wenn es der Landesregierung ernst ist mit der Unterstützung von Pflegebedürftigen, dann muss die Übernahme jetzt kommen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen dürfen nicht weiter im Regen stehen gelassen werden“, fordert er.